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Freiwillige Spenden sind von den Steuern abzugsfähig gemäss §30 Steuergesetz des Kantons Zug
Übersteigt Ihre Spende oder die kumulierte Spendensumme innerhalb von 12 Monaten den Wert von Fr. 15’000, gelten die Offenlegungspflichten gemäss Code of Conduct der GLP.
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